Therapie

Therapie und Behandlungskosten

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und ist mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.

Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob eine körperliche Ursache für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein könnten.

 

Wie funktioniert eine Psychotherapie?

Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche (im Einzelfall online) erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden können. Die Behandlung kann mit der Therapeutin oder dem Therapeuten allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten, Gruppentherapien eine Dauer von 100 Minuten.

Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Therapeut*in und Patient*in sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapie-verfahren den Erwartungen des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolgedessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.

 

Was ist Verhaltenstherapie?

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit den Patient*innen erarbeitet, welche Bedingungen ihrer oder seiner Lebensgeschichte und der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. In der Verhaltenstherapie wird die oder der Patient*in zur aktiven Veränderung ihres oder seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.

 

Wann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient dem Therapeuten mitteilen. In der Psychotherapeutischen Sprechstunde klärt die Patientin oder der Patient mit dem Therapeuten oder der Therapeutin, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-,Paar-.Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechende Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.

 

Wie beantrage ich eine Psychotherapie?

Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patient*in und Therapeut*in, ob die „Chemie“ zwischen beiden stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Der Therapeut oder Therapeutin erklärt die Vorgehensweise.Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patient*in und Therapeut*in für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Nach Eingang des Antrages prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der oder dem Versicherten mit.

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die sich wiederum an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel ebenfalls die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, es können jedoch Ausnahmen oder Sonderreglungen bestehen. Eine Psychotherapie kann komplett aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen sein oder es gibt Begrenzungen im Leistungsumfang Ihres Versicherungsvertrages. Manchmal werden z. B. nur die ersten Sitzungen komplett übernommen und im Anschluss müssen Sie einen Teil der Kosten übernehmen. Sie sollten sich daher vor Beginn einer Psychotherapie möglichst umfassend bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse und/oder Beihilfestelle über die Regelungen bzgl. einer Kostenübernahme informieren.

 

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung  für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage.